BIS ZU 131 € IM MONAT
Menschen mit Pflegegrad 1 können aktuell den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag einsetzen. Der Betrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI · Stand 2026
WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN
Haushaltshilfe, Einkäufe, Wäsche, Kochen und Alltagsbegleitung können in NRW grundsätzlich zu den anerkennungsfähigen Unterstützungsangeboten gehören. Listet aber nur Leistungen auf, die tatsächlich von eurer eigenen Anerkennung umfasst werden.
HAUSHALTSREINIGUNG
Unterstützung bei der regelmäßigen Reinigung von Küche, Badezimmer, Wohn- und Schlafräumen.
WÄSCHE UND ORDNUNG
Hilfe beim Waschen, Zusammenlegen und bei alltäglichen Aufgaben rund um den Haushalt.
EINKÄUFE UND BESORGUNGEN
Unterstützung bei notwendigen Einkäufen und kleineren Besorgungen des täglichen Lebens.
ALLTAGSUNTERSTÜTZUNG
Persönliche Unterstützung, damit Sie möglichst selbstständig und sicher in Ihrem Zuhause leben können.
SO EINFACH FUNKTIONIERT ES
01
ANFRAGE SENDEN
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Anfrageformular.
02
KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH
Wir besprechen Ihren Unterstützungsbedarf, Ihre Verfügbarkeit und die mögliche Abrechnung über die Pflegekasse.
03
UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN
Wir vereinbaren regelmäßige Termine und unterstützen Sie zuverlässig in Ihrem Zuhause.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den notwendigen Unterlagen. Eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse kann – sofern von uns angeboten – über eine Abtretungserklärung erfolgen.
PERSÖNLICH. ZUVERLÄSSIG. NAH.
ANFRAGE SENDEN
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Anfrageformular.
KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH
Wir besprechen Ihren Unterstützungsbedarf, Ihre Verfügbarkeit und die mögliche Abrechnung über die Pflegekasse.
UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN
Wir vereinbaren regelmäßige Termine und unterstützen Sie zuverlässig in Ihrem Zuhause.
Menschen, die zu Hause leben und mindestens Pflegegrad 1 besitzen, können den Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsleistungen einsetzen.
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten anerkannter Leistungen bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.
Nicht verbrauchtes Budget wird angesammelt. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Leistungen über dem verfügbaren Budget können nach vorheriger Vereinbarung privat bezahlt werden. Vor Beginn sollte der Umfang transparent besprochen werden.
